Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
WICHTIGER HINWEIS: Beginn nächster Kurs geplant ab Herbst 2025
Hinsichtlich der Weiterbildung für Ärzte orientiert sich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Instituts an der ärztlichen Weiterbildungsordnung vom 1.7.2020 sowie an den einschlägigen Vorschriften des Hessischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe, der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung erhalten die teilnehmenden Ärzte eine „Bescheinigung über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen“, mit der sie – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – die Gebietsbezeichnungen „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ bzw. „Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ oder die Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ beantragen können.
Zulassungsvoraussetzungen
Ärzte/Ärztinnen können nach den Vorgaben der Landesärztekammer Hessen eine Weiterbildung absolvieren, um in Absprache mit weiterbildungsberechtigten Kliniken die psychotherapeutischen Bausteine für die Facharztqualifikation oder bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ zu erwerben.
Über die Zulassung zur Weiterbildung entscheidet der Aus- und Weiterbildungsausschuss nach schriftlicher Bewerbung des Weiterbildungskandidaten. Vorrangig werden Ärzte, die an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg tätig sind. Mit der Zulassung zur Weiterbildung verpflichtet sich der Weiterbildungskandidat zur regelmäßigen Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen. Genaueres regeln die Verträge bzw. Vereinbarungen, die zwischen dem IVV und den Teilnehmern der Aus- bzw. Weiterbildung geschlossen werden.
Kontakt
Verantwortlich für die Konzeptualisierung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung im IVV und verantwortlicher Ansprechpartner für alle Fragen der Aus- und Weiterbildung des IVV ist im Auftrag des Institutsvorstandes:
Dr. Kurt Quaschner, Dipl.-Psych., PP, KJP
IVV – Institut für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin e.V.
c/o Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Schützenstraße 45
35039 Marburg
Tel.: 06421 / 586 64 72
Fax: 06421 / 586 56 67
Frau Ilse Karem
Tel: 0176 436 575 82
e-mail: karem@ivv-marburg.de
Grundlagen und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung
Die psychotherapeutische Weiterbildung der Ärzte basiert auf der ab dem 1. Juli 2020 gültigen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen, die im Sonderheft „Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen“ des Hessischen Ärzteblattes vom Juni 2020 veröffentlicht ist.
Im Rahmen des IVV angebotene Psychotherapie-Bausteine:
- IVV-Weiterbildungs-Curriculum (Theorieseminare, Therapieworkshops einschließlich Entspannungsverfahren): Geschlossener Kurs über 2 ½ Jahre nach individueller Anmeldung (170 Stunden)
- Selbsterfahrung: Geschlossene Gruppe nach individueller Anmeldung (170 Stunden)
- Interaktionsbezogene Fallbesprechung (Balintgruppen): Geschlossene Gruppe nach individueller Anmeldung (70 Stunden)
- Supervision der Ausbildungstherapien: Geschlossene Gruppe nach individueller Anmeldung (65 Stunden)
Das „IVV-Weiterbildungs-Curriculum“ umfasst insgesamt 170 Stunden Unterrichtsveranstaltungen. Die Unterrichtsveranstaltungen verteilen sich auf 22 Samstagsveranstaltungen (jeweils von 9.30 – 12.30 und 13.30 -17.00 Uhr), an denen jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten durchgeführt werden (8 Unterrichtseinheiten, verteilt auf 22 Samstage = 176 Stunden).
Zusätzlich zu den Samstags-Workshops besteht die Möglichkeit, die IVV-Freitagsvorträge, die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Nachmittage sowie die von den Erwachsenen-Kliniken in Marburg und Gießen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die gesondert angekündigt werden.
Gebühren und Kosten
Für die theoretischen Weiterbildungsveranstaltungen im IVV-Weiterbildungscurriculum werden von den Teilnehmern halbjährlich Gebühren erhoben. In diesen Gebühren für die theoretische Weiterbildung sind alle Unterrichtsveranstaltungen inkl. Unterrichtsmaterialien, Verwaltungsgebühren, individuelle Vorgespräche und Rückmeldungsgespräche enthalten. Die Gebühren werden zur Finanzierung der Institutsorganisation, der anfallenden Dozentenhonorare und zur Förderung verhaltenstherapeutischer und verhaltensmedizinischer Methoden in der Patientenversorgung verwendet.
Dazu kommen für die Weiterbildungsteilnehmer/-innen die Kosten für Selbsterfahrung, interaktionsbezogene Fallbesprechung und Supervision, sofern diese Weiterbildungsbestandteile beim IVV gebucht werden. Die finanzielle Abrechnung der Selbsterfahrung erfolgt durch das IVV (Rechnungsstellung nach Anmeldung). Die Abrechnung der interaktionsbezogenen Fallbesprechung und Supervision wird durch wechselseitige Vereinbarungen zwischen Supervisoren und Weiterbildungskandidaten geregelt.
Eine genaue Kostenübersicht bietet das Informationsmaterial, das über die IVV-Geschäftsstelle angefordert werden kann.