Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in

Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

WICHTIGER HINWEIS: Beginn nächster Kurs am 10.02.2024

Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung

Zum dem vom IVV organisierten und durchgeführten Ausbildungscurriculum für Psychologen/-innen und Pädagogen/-innen, die die Approbation zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-in anstreben, können sich Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen bewerben sowie Interessenten, die einschlägige Abschlüsse in den nach dem „Bologna-Prozess“ konzipierten Studiengängen erworben haben. Nach Prüfung der schriftlichen Bewerbung und Durchführung eines Bewerbungsgespräches entscheidet der Ausbildungsausschuss des IVV über die Zulassung zur Ausbildung. Mit der Zulassung zur Ausbildung verpflichtet sich der Ausbildungskandidat zur regelmäßigen Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Genaueres regeln die Verträge bzw. Vereinbarungen, die zwischen dem IVV und den Ausbildungsteilnehmern geschlossen werden.

Bewerbungsunterlagen: Mit den folgenden Unterlagen können Sie sich bei uns bewerben:

Aufnahmeantrag

  • Schriftliche Begründung des Aufnahmeantrages
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Bild
  • Zeugnis Studienabschluss
  • Zeugnis der Hochschulreife

Die Bewerbungen sind zu richten an die:

IVV-Geschäftsstelle

Frau Ilse Karem

c/o Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und

Psychotherapie

Hans-Sachs-Str. 4 und 6

D- 35039 Marburg

Tel.:  06421 / 586 64 72

Fax: 06421 / 586 56 67

e-mail: karem@ivv-marburg.de

Weitere Informationen: www.ivv-marburg.de

Komponenten und zeitlicher Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-in basiert auf dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und den sich darauf beziehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und für Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten (KJPsychTh-APrV). Am IVV wird eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung durchgeführt. Das IVV besitzt auch die Anerkennung für eine mindestens 5-jährige Teilzeitausbildung., diese wird aber nicht umgesetzt. Im Folgenden wird die 3-jährige Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/-in bzw. zum Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten/-in dargestellt.

Gemäß den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen umfasst die Ausbildung folgende Komponenten:

  • die praktische Tätigkeit (Praktikum) als „Psychotherapeut in Ausbildung (PiA)“,
  • die theoretische Ausbildung,
  • die praktische Ausbildung mit Durchführung und Supervision von Ausbildungstherapien und 
  • die Selbsterfahrung.

Die praktische Tätigkeit (Praktikum) der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-in wird an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps-Universität Marburg oder an anderen kooperierenden Kliniken und Praxen abgeleistet. Die praktische Ausbildung mit Supervision findet in der Regel an der Ausbildungsambulanz des IVV statt oder in Einrichtungen, die mit dem IVV kooperieren. Die Selbsterfahrung wird im Rahmen einer speziellen Veranstaltung, die vom IVV unabhängig zu den sonstigen Veranstaltungen angebotenen wird, erworben. Die theoretische Ausbildung schließlich wird in zwei unterschiedlichen „Formaten“ durchgeführt: Insgesamt mindestens 600 Stunden finden kostenpflichtig als Wochenendveranstaltungen statt. Die Wochenendkurse finden in der Regel freitags von 18.30 bis 21.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00 Uhr statt (pro Wochenende jeweils 12 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten). In Ergänzung hierzu werden darüber hinaus unter der Woche im Rahmen von „Klinik-Veranstaltungen“ zusätzliche kostenfreie Theorie-Veranstaltungen angeboten. Das theoretische Unterrichtsangebot wird durch spezielle Sonderveranstaltungen (z.B. Symposien, Sonderseminare, kinderpsychiatrische und psychiatrische Kolloquien) ergänzt.

Curriculum / Inhalte der Ausbildung

Die Themen und Ausbildungsinhalte orientieren sich zum Einen an den in der „Anlage 1“ der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnungsverordnung“ benannten Inhalten und den im Gegenstandskatalog des IMPP („Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen“) aufgeführten Bereichen sowie zum Zweiten an den Erfordernissen der praktischen Ausbildung, d. h. der Ausbildungstherapien.

Prüfungen

Nach 1 ½ Jahren der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt, nach der die Teilnehmer/-innen Therapien unter Supervision durchführen dürfen (praktische Ausbildung). In speziellen Veranstaltungen werden die Teilnehmer/-innen auf die schriftliche und auf die mündliche staatliche Abschlussprüfung vorbereitet. Nach Abschluss der Ausbildung können sie sich zur staatlichen Prüfung anmelden. Die staatliche Abschlussprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche (Einzel- und Gruppen-)Prüfung.

Gebühren und Kosten

Für die theoretischen Ausbildungsveranstaltungen im IVV-Curriculum werden von den Teilnehmern halbjährlich Gebühren erhoben. Dazu kommen für die Ausbildungsteilnehmer die Kosten für Selbsterfahrung und Supervision.

Eine genaue Kostenübersicht bietet das Informationsmaterial, das über die IVV-Geschäftsstelle angefordert werden kann.