Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychiatrie

Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

WICHTIGER HINWEIS: Beginn des nächsten Kurses im Januar 2023

Hinsichtlich der Weiterbildung für Ärzte/Ärztinnen orientiert sich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Instituts an der ärztlichen Weiterbildungsordnung vom 1.7.2020 sowie an den einschlägigen Vorschriften des Hessischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe, der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung erhalten die teilnehmenden Ärzt/Ärztinnen eine „Bescheinigung über die Teilnahme an Weiterbildungs­veranstaltungen“, mit der sie – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – die Gebiets­bezeichnungen „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ bzw. „Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ oder die Zusatz-Weiterbildung  „Psychotherapie – fachgebunden“ beantragen können.

Zulassungsvoraussetzungen

Ärzte/Ärztinnen können nach den Vorgaben der Landesärztekammer Hessen eine Weiterbildung absolvieren, um in Absprache mit weiterbildungsberechtigten Kliniken die psycho­therapeutischen Bausteine für die Facharztqualifikation oder bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ zu erwerben.

Über die Zulassung zur Weiterbildung entscheidet der Aus- und Weiterbildungsausschuss nach schriftlicher Bewerbung des Weiterbildungskandidaten. Vorrangig werden Ärzte,  die an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg tätig sind. Mit der Zulassung zur Weiterbildung verpflichtet sich der Weiterbildungskandidat zur regelmäßigen Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen. Genaueres regeln die Verträge bzw. Vereinbarungen, die zwischen dem IVV und den Teilnehmern der Aus- bzw. Weiterbildung geschlossen werden.

Kontakt

Falls Sie Interesse an der Weiterbildung haben, können Sie weitere Informationen von der IVV-Geschäftsstelle erhalten.

Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie ebenfalls an die IVV-Geschäftsstelle:

Frau Lisa Schmidt

Zentrum für Psychische Gesundheit am Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Rudolf-Bultmann-Str. 8, D- 35039 Marburg

Tel.: 06421 / 58 65002 Fax: 06421 / 58 68939

e-mail: Lisa.Schmidt3@uk-gm.de

Grundlagen und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung

Die psychotherapeutische Weiterbildung der Ärzte/Ärztinnen basiert auf der ab dem 1. Juli 2020 gültigen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen, die im Sonderheft „Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen“ des Hessischen Ärzteblattes vom Juni 2020 veröffentlicht ist. In der folgenden Übersicht sind die Anforderungen der Landesärztekammer Hessen für die psychotherapeutischen Abschnitte der Facharztweiterbildungen „Psychiatrie und Psychotherapie“ bzw. „Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie“ und für die Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ schematisch dargestellt; zu einer genauen Aufschlüsselung der einzelnen Weiterbildungsbestandteile siehe die entsprechende Originalveröffentlichung (Hessisches Ärzteblatt, 81. Jahrgang, 6/2020; Sonderausgabe „Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen“).

Das „IVV-Weiterbildungs-Curriculum“ umfasst insgesamt 100 Stunden Unterrichtsveranstaltungen. Die Unterrichtsveranstaltungen verteilen sich auf 13 Samstagsveranstaltungen (jeweils von 9.30 – 12.30 und 14.00 -17.00 Uhr), an denen jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten durchgeführt werden (8 Unterrichtseinheiten, verteilt auf 13 Samstage = 104 Stunden). Die einzelnen Themen werden in der Regel auf mehrere Samstage verteilt. Zusätzlich zu den Samstags-Workshops besteht die Möglichkeit, die IVV-Freitagsvorträge, die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Nachmittage sowie die von den Erwachsenen-Kliniken in Marburg und Gießen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die gesondert angekündigt werden.

Gebühren und Kosten

Für die theoretischen Ausbildungsveranstaltungen im IVV-Weiterbildungscurriculum werden von den Teilnehmern/-innen halbjährlich Gebühren erhoben. In diesen Gebühren für die theoretische Ausbildung sind alle Unterrichtsveranstaltungen inkl. Unterrichtsmaterialien, Verwaltungsgebühren, individuelle Vorgespräche und Rückmeldungsgespräche enthalten. Die Gebühren werden zur Finanzierung der Institutsorganisation, der anfallenden Dozentenhonorare und zur Förderung verhaltenstherapeutischer und verhaltensmedizinischer Methoden in der Patientenversorgung verwendet.

Dazu kommen für die Weiterbildungsteilnehmer/-innen die Kosten für Selbsterfahrung, interaktionsbezogene Fallbesprechung und Supervision, sofern diese Ausbildungsbestandteile beim IVV gebucht werden. Die finanzielle Abrechnung der Selbsterfahrung erfolgt durch das IVV (Rechnungsstellung nach Anmeldung). Die Abrechnung der interaktionsbezogenen Fallbesprechung und Supervision wird durch wechselseitige Vereinbarungen zwischen Supervisoren/-innen und Ausbildungskandidaten/-innen geregelt.

Eine genaue Kostenübersicht bietet das Informationsmaterial, das über die IVV-Geschäftsstelle angefordert werden kann.